Berliner Mietspiegel

Der Berliner Mietspiegel ist eine Übersicht über die in Berlin üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Diese Mietpreise werden kurz "ortsübliche Vergleichsmieten" genannt. Der Mietspiegel hat seine Grundlage in den §§ 558 Abs. 2, 558 c, 558 d BGB.

Die Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels dient zur Berücksichtigung weiterer Merkmale für die Ermittlung des ortsüblichen Vergleichsmiete. Um einen stets aktuellen Zugriff auf die Orientierungshilfe zu erhalten, habe ich ein PDF erstellt, das die Struktur der Orientierungshilfe nachbildet und zu jedem Merkmal - sofern vorhanden - die aktuelle Rechtsprechung der Berliner Gerichte aufweist. Ausgewertet werden dazu die Zeitschriften "Das Grundeigentum" und das "MieterMagazin".

Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, werden veraltete Urteile, die nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entsprechen, nicht aufgeführt. Ebenso wird darauf geachtet, dass insbesondere die Rechtsprechung der Landgerichte aufgeführt wird. 

Das PDF wird regelmäßig aktualisiert und erleichtert so erheblich die Auseinandersetzung mit dem Berliner Mietspiegel. Hier können Sie das PDF einsehen.

Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand des Berliner Mietspiegels unter Berücksichtigung der Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung belaufen sich auf 400,00 EUR netto zzgl. MwSt.

Nachfolgend können Sie den Berliner Mietspiegel 2019 abrufen: