Vergleichsmieten

Der Berliner Mietspiegel gilt nicht für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern.

Falls Sie drei Vergleichsmieten z. B. für die Begründung eines Mieterhöhungsverlan-gen mit Anschrift benötigen, erhalten Sie diese für einen Betrag ab 327,25 EUR (275,00 EUR zzgl. 19 % MwSt.). Das Honorar wird natürlich nur fällig falls die Vergleichsmieten ein Mieterhöhungspotential belegen.

Bitte teilen Sie mir per E-Mail (b.jansen@berlin.de) mit, welche Vergleichsobjekte Sie benötigen. 

Lt. Urteil des Landgerichtes Berlin vom 23. März 2010 (GE 14/2010, S. 944) müssen Vergleichsobjekte mit dem Bewertungsobjekt nur weitgehend vergleichbar, aber nicht identisch sein.

Lt. Urteil des Amtsgerichtes Lichtenberg vom 29.05.2012 - 5 C 36/12 - (MM 9/2012, S. 29) muss ein Mieterhöhungsverlangen, dass mit Vergleichswohnungen begründet wird, auch die Angaben für die Wohnung aus einem qualifizierten Mietspiegel enthalten.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für die Recherche von Vergleichsmieten für Felder des Berliner Mietspiegels zur Verfügung.