Mustergutachten

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine  Etagenwohnung:

Erhöhungsmöglichkeiten werden begrenzt durch den § 558 BGB. So darf die Miete innerhalb von drei Jahren, abgesehen von Erhöhungen nach den § § 559 bis 560, derzeit in Berlin nicht um mehr als 15 % erhöht werden.